Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem
Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des
Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die
Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen
Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger ( zulässiges
Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen
Gesamtmasse von 3500 kg bis 4250 kg.
Was ich brauche:
Ausbildung in der Fahrschule - keine praktische Prüfung